Agrarrecht
Agrarrecht
Das Agrarrecht ist kein eigenständiges Gesetzbuch, sondern ein vielschichtiges Querschnittsrecht, das alle rechtlichen Belange rund um die Bewirtschaftung des ländlichen Raums bündelt.
Das Agrarrecht ist ein besonders vielseitiges und anspruchsvolles Rechtsgebiet. Neben dem traditionellen Landwirtschaftsrecht zählen zum Agrarrecht das Recht der Agrarmärkte, das
Recht des ländlichen Raums, das Agrarumweltrecht sowie das landwirtschaftliche Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. Auch das Jagdrecht und das Fischereirecht zählen zu den festen
Bestandteilen dieses Rechtsgebiets.
Das Agrarrecht ist für Landwirte, Gärtner, Jäger, Forstwirte und alle in der Landwirtschaft tätigen Personen von zentraler Bedeutung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind
komplex und unterliegen ständigen Änderungen, insbesondere durch EU-Vorgaben.
Typische Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei auf dem Gebiet Agrarrecht:
- Beratung bei Kauf, Verkauf oder Pacht landwirtschaftlicher Flächen
- Hofübergabe und Hofnachfolge
- Streitigkeiten mit Verpächtern oder Pächtern
- Beratung zu Agrarsubventionen und Fördermitteln
- Vertretung bei umweltrechtlichen Auflagen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Tierhaltung und Tierschutzrecht
- Vertragsgestaltung (Pachtverträge, Kaufverträge)
- Jagd- und Fischereirecht
- Vertretung gegenüber Landwirtschaftsbehörden und Naturschutzbehörden