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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um Versicherungsverträge.

Es regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger ca. sechs Versicherungsverträge – Inhalt und Auslegung dieser Verträge sind oft Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern.

Im Versicherungsrecht nehmen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei die Interessen von Versicherungsnehmern war. Auf Seiten der Versicherer sind wir hingegen nicht tätig. Hierdurch können wir gewährleisten, dass keine Vermischung von Interessen entstehen und wir uns somit vollkommen und ausschließlich auf die Wahrnehmung der Rechte der Versicherten  konzentrieren können. 

Das Versicherungsrecht betrifft verschiedenste Versicherungsarten: von der Haftpflichtversicherung über die Hausrat- und Gebäudeversicherung bis hin zur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung.

Typische Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei auf dem Gebiet Versicherungsrecht:

  • Prüfung von Versicherungsverträgen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung bei Ablehnung der Schadensregulierung
  • Beratung bei Obliegenheitsverletzungen
  • Streit über die Höhe der Entschädigung
  • Probleme bei der Vertragsgestaltung
  • Widerrufsrechte bei Lebens- und Rentenversicherungen
  • Deckungsschutz bei Rechtsschutzversicherungen
  • Beratung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Vertretung in Prozessen gegen Versicherungsunternehmen
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit Versicherern

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte weiter.

T: 0511.123137 - 0
F: 0511.123 137 - 20
kanzlei@becker-advocati.de

Öffnungszeiten
Mo - Do:  08:00 - 17:00 Uhr
Freitag  :  08:00 - 14:00 Uhr

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