Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und staatlichen Behörden.
Es umfasst alle Bereiche, in denen der Staat durch seine Verwaltung tätig wird. Das Verwaltungsrecht ist außerordentlich vielfältig und betrifft nahezu alle Lebensbereiche.
Das Verwaltungsrecht wird üblicherweise in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht unterteilt. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der
Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf
(z. B. Schul- und Hochschulrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht u. a.). Wesentliche Grundsätze des Verwaltungsrechts sind der Vorrang des Gesetzes - also kein Handeln
gegen Gesetz -, der Vorbehalt des Gesetzes - kein Handeln ohne Gesetz - und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach die Verwaltung nicht stärker als
erforderlich in die Rechte der Bürger eingreifen darf.
Typische Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei auf dem Gebiet Verwaltungsrecht:
- Prüfung behördlicher Bescheide auf Rechtmäßigkeit
- Vertretung im Widerspruchsverfahren
- Vertretung vor Verwaltungsgerichten
- Eilrechtsschutz bei dringenden Angelegenheiten
- Baurechtsangelegenheiten (Baugenehmigungen, Baueinstellungsverfügungen)
- Straßenverkehrsrecht (Führerscheinentzug, MPU-Anordnungen)
- Gewerberecht (Gewerbeuntersagung, Erlaubnisse)
- Kommunalabgabenrecht (Widersprüche gegen Beitrags- oder Gebührenbescheide)
- Beamtenrecht und Disziplinarrecht (Disziplinarverfahren, Versetzungen, Beförderungen oder Beurteilungen)
- Schulrecht und Hochschulrecht (Studienplatzklagen, Prüfungsanfechtungen oder Schulwechsel)
- Umweltrechtliche Fragen aller Art